© Kanton St.Gallen 2024 Seite 15/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wiederherstellungsverpflichtung betroffenen Bauten und Bauteile (und noch mehr) nach seinem Baugesuch vom 12. Mai 2017 ohnehin abbrechen will (vgl. den Plan "Grundrisse, Fassaden" in den Baugesuchsunterlagen, act. 9c/5/6). Dieses Vorgehen ist widersprüchlich. Die Vorinstanz hat nicht untersucht, ob daraus prozessuale Folgen entstehen. Weil sich der Beschwerdeführer gegen die Bestätigung der Wiederherstellungsverfügung im Rekursentscheid wehrt, ist dies hier aufzugreifen.