Der Beschwerdeführer nahm am 24. Februar 2017 per E-Mail dahingehend Stellung, er werde demnächst ein Baugesuch für einen neuen Kaninchenstall stellen und damit die rechtmässige Situation innert Frist herstellen (act. 9a/22). Nachdem der Rechtsvertreter des Beschwerdegegners am 11. Mai 2017 bei der Beschwerdebeteiligten insistiert hatte (act. 9a/24), verpflichtete diese den Beschwerdeführer am 23. Mai 2017 – wie am 13. Februar 2017 bereits angekündigt – zum Rückbau der Bauten im östlichen Grenzbereich seines Grundstücks innert dreier Monate ab Rechtskraft. 4.3. Gegen diese Verfügung rekurrierte der Beschwerdeführer, obwohl er die von der