Am 30. Januar 2017 liess der Beschwerdeführer wiederum bestätigen, er wolle die bemängelten Nebenbauten abbrechen und die Kaninchenställe regelkonform neu bauen (act. 9a/18). Anders als dem Verfahrensleiter in Aussicht gestellt, waren die Bauten im Grenzabstand bis zu diesem Zeitpunkt weder entfernt worden, noch lag ein entsprechendes nachträgliches Baugesuch vor (act.