Dazu würden wir das erforderliche Baugesuch einreichen." Bereits eine gute Woche zuvor – am 14. Oktober 2016 – hatte er gegenüber dem Verfahrensleiter der Vorinstanz eingeräumt, die verschiedenen Nebenbauten hätten nicht schon mehr als 30 Jahre Bestand, auch wenn es auf dem Grundstück schon immer solche Bauten gegeben habe. Er habe diese aber laufend verändert und erneuert (vgl. act. 9a/12). Am 30. Januar 2017 liess der Beschwerdeführer wiederum bestätigen, er wolle die bemängelten Nebenbauten abbrechen und die Kaninchenställe regelkonform neu bauen (act.