4.2. Die von der Vorinstanz zusammengefassten Äusserungen und Vorgänge sind aktenmässig belegt. Beispielsweise hielt der Beschwerdeführer zuhanden der Vorinstanz am 23. November 2016 fest (vgl. act. 9a/15), sie könne "bereits heute mit unserer Bereitschaft rechnen, den Kaninchenstall an einem anderen Ort neu zu erstellen und den Grenzbereich zu den Nachbarn zu korrigieren. Dazu würden wir das erforderliche Baugesuch einreichen."