Entlang der östlichen Grundstücksgrenze (bis zur südöstlichen Ecke) fällt das Gelände demnach auf einer Distanz von ca. 25 m auf 475.88 m ü. M., d.h. um 5.52 m ab. Dies ergibt eine durchschnittliche Hangneigung von ca. 20 Prozent. Geht man davon aus, dass das gewachsene Terrain ungefähr gleichmässig geneigt war, kommt der um ca. 5 m hangaufwärts der südöstlichen (und tiefsten) Grundstücksecke gelegene Niveaupunkt des verbleibenden Kaninchenstalles um ca. 1.1 m höher zu liegen als die Unterkante © Kanton St.Gallen 2024 Seite 12/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte