Jahren). Bei einer Sprunghöhe von 1.4 bis 1.6 m sei (aufgrund der natürlichen Hangneigung und der Höhenverhältnisse) lediglich der Erdmaterialkeil zwischen Kaninchenstall und Stützmauer, nicht aber der hinterliegende Bereich des Kaninchenstalles zusätzlich aufgefüllt worden. Das Gutachten kommt zum Schluss, realistischerweise liege der Niveaupunkt rund 1.5 m (+/- 0.3 m) höher als die von der Vorinstanz definierten 477.0 m ü. M. Damit sei die zulässige Gebäudehöhe eingehalten.