Dies gelte selbst dann, wenn man einen Niveaupunkt über alle Gebäudeteile festlege, statt die Höhen für jeden Gebäudeteil separat zu bestimmen. Beim (nach den Gesuchsunterlagen) verkleinerten Kaninchenstall verstärke sich die Höhenüberschreitung noch, weil dessen Niveaupunkt weiter südlich bzw. hangabwärts liege als vom Geometer bezeichnet. Dieser habe nämlich den Niveaupunkt des bestehenden Gebäudes ermittelt. Die Aufschüttung wirke sich damit noch stärker vermindernd auf die (noch) zulässige Gebäudehöhe ab dem gestalteten Terrain aus.