2.1. Die Beschwerde richtet sich gegen die teilweise Aufhebung der Baubewilligung (E. 3) und gegen die Abweisung des Rekurses betreffend Abbruchverfügung (E. 4 und 5). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte