Er beantragte, die Dispositiv-Ziff. 2. a-d (Bestätigung der Wiederherstellungsverfügung mitsamt Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen) und 3. b, c, e und f (teilweise, den Kaninchenstall betreffende Aufhebung der Baubewilligung mitsamt Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen) des angefochtenen Entscheids seien aufzuheben, und das Bauprojekt betreffend Abbruch und Neubau von Nebenbauten vom 12. Mai 2017 sei zu bewilligen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz und des Beschwerdegegners K.__. Mit Vernehmlassung vom 3. September 2019 beantragte die Vorinstanz, die Beschwerde sei abzuweisen (act.