Das Baudepartement führte am 23. März 2018 einen Augenschein durch. Dabei erklärte sich die Gemeinde X.__ bereit, die bisher nicht kontrollierten Niveaupunkte für die nachgesuchten Bauten zu ermitteln und die Gebäudehöhe zu überprüfen. In der Folge kam sie zum Schluss, dass – anders als im Baubewilligungsverfahren angenommen – das gestaltete Terrain über dem gewachsenen liege. Welchen Einfluss diese Erkenntnis auf die erteilte Baubewilligung habe, stellte sie der Beurteilung des Baudepartements anheim (vgl. act. 9c/17).