Rekurs beim Baudepartement (act. 9c/1). Sie machten wiederum geltend, die zulässige Gebäudehöhe werde überschritten, weil der Niveaupunkt auf Höhe des gestalteten statt des gewachsenen © Kanton St.Gallen 2024 Seite 4/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Bodens festgelegt worden sei. Das Terrain sei nämlich aufgeschüttet worden, ebenfalls ohne vorgängige Baubewilligung.