die Akten zu gewähren. Im Rahmen der anschliessenden Instruktion bestätigte D.__ gegenüber dem Verfahrensleiter des Baudepartements telefonisch, dass die verschiedenen Kleinbauten und Anlagen nicht bereits seit 30 Jahren Bestand hätten, auch wenn er schon früher solche Unterstände aufgestellt gehabt habe. Die Kleinbauten habe er vielmehr laufend erneuert und erweitert (vgl. die Gesprächsnotizen in act. 9a/12). E.__ und D.__ gelangten zudem während des Verfahrens zur Auffassung, sie wollten die umstrittenen Nebenbauten abbrechen und die Grenzwände ersetzen. Ein entsprechendes Baugesuch reichten sie trotz anderslautenden Beteuerungen nicht ein.