Am 28. Juli 2016 erhob K.__ beim Baudepartement Rechtsverweigerungsbeschwerde (vgl. Dossier 9a). Er verlangte sinngemäss, die Gemeinde X.__ sei aufsichtsrechtlich zu verpflichten, die (angeblich) fehlende Notwendigkeit eines Baubewilligungsverfahrens formell zu verfügen und ihm Einsicht in © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/24 Publikationsplattform St.Galler Gerichte