B. Nachdem K.__ seit Ende April 2014 wiederholt bei der Gemeindeverwaltung der Politischen Gemeinde X.__ interveniert und diese namentlich auf die (aus seiner Sicht) illegalen Nebenbauten aufmerksam gemacht hatte, stellte der Gemeinderat zwar fehlende Bewilligungen fest, mass diesem Umstand aber angesichts einer vermuteten Bestandesdauer dieser Bauten von über 40 Jahren keine Bedeutung mehr zu. K.__ beharrte dennoch mehrmals auf Akteneinsicht in allfällige Bewilligungsunterlagen und verlangte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Die Gemeinde ging nicht auf seine Eingaben ein. Am 28. Juli 2016 erhob K.__ beim Baudepartement Rechtsverweigerungsbeschwerde (vgl. Dossier 9a).