Entscheid Verwaltungsgericht, 28.05.2020 Baurecht; Gebäudehöhe und Wiederherstellung, Art. 60 Abs. 1 und 2 und Art. 130 Abs. 2 BauG (sGS 731.1). Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der "gewachsene Boden" anhand des noch feststellbaren natürlich gewachsenen Geländes bestimmt wird. Kleinräumige Geländeanpassungen auf einzelnen Grundstücken bleiben grundsätzlich unbeachtet, es sei denn, der ursprüngliche Terrainverlauf lasse sich nicht mehr feststellen. Konkret genügt eine nachvollziehbare Interpolation, um den ursprünglichen Verlauf ausreichend zu bestimmen.