Die Vorinstanz hat den Aspekt "Bauprogramm/Termine" in die Unterkriterien "Bauablauf", "Bauvorgang", "Meilensteine", "Abhängigkeiten Tiefbau & Fremdfirmen" und "Begründung bei Abweichungen" gegliedert. Sie hat das Angebot der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Unterkriteriums "Bauablauf" als über den Erwartungen liegend mit der Note 4 ("eigenes TP, entspricht 1:1 TP HBT"), jenes der Beschwerdegegnerin lediglich mit der Basisnote 3 ("TP entspricht Annahmen aus Kalkulation") bewertet wurde. Beim Unterkriterium "Bauvorgang" wurden beide © Kanton St.Gallen 2024 Seite 17/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte