Bei der Beschwerdeführerin hat sie die Bemerkung "Zertifizierung läuft, eigenes QM bis dann inkl. Beispielen", bei der Beschwerdegegnerin die Bemerkung "gemäss Kontroll- & Prüfplan" angebracht. In der Vernehmlassung vom 11. Juni 2019 führt sie ergänzend an, weil beide Anbieterinnen über keine abgeschlossene Zertifizierung verfügten, sei eine gleichwertige Bewertung vorgenommen worden. Die drei aufgeführten Massnahmen in der Auftragsanalyse der Beschwerdeführerin basierten auf der QS der Projekt- und Bauleitung des planenden Ingenieurs und berechtigten nicht zu einer bevorzugten Punktevergabe.