4.2.4. Zum Unterkriterium "Qualitätssicherungsmassnahmen" bringt die Beschwerdeführerin vor, die Beschwerdegegnerin hätte eine geringere Punktzahl verdient, weil sie im Gegensatz zur Beschwerdeführerin, welche derzeit im Prozess zur ISO-Zertifizierung 9001, 14001 und 45001 stehe, noch keinen solchen Prozess eingeleitet habe. – Die Vorinstanz hat beide Angebote beim Unterkriterium "Qualitätssicherungsmassnahmen" mit der Note 3 bewertet. Bei der Beschwerdeführerin hat sie die Bemerkung "Zertifizierung läuft, eigenes QM bis dann inkl. Beispielen", bei der Beschwerdegegnerin die Bemerkung "gemäss Kontroll- & Prüfplan" angebracht.