Konkret hat die "Transportdistanz" zu einer Erhöhung der Note um 1 bei einem von sechs gleichgewichteten Unterkriterien des mit zwanzig Prozent gewichteten Zuschlagskriteriums "Auftrags- und Risikoanalyse" geführt. Dem Unterkriterium kommt damit ein Gewicht von 3,33 Prozent zu. Wenn die Kürze der Transportwege zu einer besseren Bewertung um eine Note – bei einem Maximum von fünf – geführt hat, hat sie sich somit in der Gesamtbewertung noch mit 0,67 Prozent niedergeschlagen. Diese Gewichtung eines in der Ausschreibung bekanntgegebenen und von den Anbieterinnen akzeptierten ökologischen Aspektes erscheint nicht vergaberechtswidrig.