Das Unterkriterium "Umweltaspekte" war gemäss Ausschreibungsunterlagen Teil des Zuschlagskriteriums "Auftrags- und Risikoanalyse". Es nannte als Teilelemente "Transportdistanzen, Umweltverträglichkeit der Bau-/Produktions- und Betriebsprozesse etc." (act. 9/5, Seite 13). Der Aspekt der Transportdistanz wurde in den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich genannt und von den Anbieterinnen nicht beanstandet. Die Berücksichtigung bei der Bewertung trägt damit dem Grundsatz der Stabilität der Ausschreibung Rechnung.