Beschwerdegegnerin. Sie betreibe in ihrem Werkhof lauter Solaranlagen. – Bei den "Umweltaspekten" hat die Vorinstanz das Angebot der Beschwerdegegnerin mit dem Hinweis "Schwerpunkt auf Transportdistanzen" mit der Note 4, jenes der Beschwerdeführerin mit der Begründung "allgemeine Massnahmen für positive Umweltaspekte" mit der Note 3 bewertet. Ergänzend führt sie in der Vernehmlassung vom 11. Juni 2019 aus, die geographische Nähe zum Bauobjekt ermögliche der Beschwerdegegnerin sehr kurze Transportdistanzen, was sich in diversen Umweltaspekten positiv auswirke. Dies sei vorliegend stärker gewichtet worden.