4.2.2. Zum Unterkriterium "Installation, Geräteeinsatz und Verkehrskonzept" bringt die Beschwerdeführerin vor, sie habe – anders als die Beschwerdegegnerin – erkannt, dass der Materialumschlag im Baustellenbereich nicht möglich sei und dazu geschrieben, sie organisiere den nötigen Zwischenlagerplatz vor der Unterführung. – Die Vorinstanz hat beide Angebote bei diesem Unterkriterium mit der Note 4 bewertet.