Das Unterkriterium "Problemanalyse" wurde bei beiden Angeboten mit der Note 4 bewertet. Insoweit wurden beide als über den Erwartungen liegend, keines aber als ausgezeichnet, sich durch Besonderheiten abhebend beurteilt. Begründet wurde die Note 4 bei der Beschwerdeführerin wie folgt: "Zufahrt wegen SBB eingeschränkt inkl. Massnahmen, Radweg als Gefahr wegen Unfällen, Schulung Personal wegen ARA Betrieb, Geräteeinsatz angepasst wegen SBB, sehr klar beschrieben" und bei der Beschwerdegegnerin wie folgt: "kurze Analyse (keine unlösbaren Probleme), Koordination mit Umbau, UN & ARA, Massnahme frühzeitig planen".