4.1. Die Vorinstanz hat der Bewertung der Angebote nach den Zuschlagskriterien "Auftrags- und Risikoanalyse" und "Bauprogramm/Termine und Installationsplan" die Benotung der in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen Unterkriterien zugrunde gelegt. Angewendet wurde eine Notenskala von 1 bis 5 mit den folgenden Umschreibungen: 5 ausgezeichnet, innovativ, hebt sich durch Besonderheiten ab; 4 gut, besser als Durchschnitt/Erwartung; 3 (Basis) erfüllt, den Erwartungen entsprechend; 2 ansatzweise, einzelne Punkte fehlen oder unklar; 1 unklar, nicht der Aufgabe entsprechend.