zusammengefasst zu "Bauprogramm/Termine" – sowie "Installationskonzept", "Container/Infrastruktur", "Lagerplätze", "Zufahrten" und "Baupisten" – zusammengefasst zu "Installationsplan" – aufgeteilt (dazu nachfolgend Erwägung 4.3). Bei allfälligen Zweifeln bezüglich technischer Fragen beantragt die Beschwerdeführerin die Einholung einer Expertise (dazu nachfolgend Erwägung 4.4). Vorab ist eine Bemerkung zur grundsätzlich vergaberechtskonformen Bewertungsmethode der Vorinstanz angebracht (dazu nachfolgend Erwägung 4.1).