Die Vorinstanz hat das mit zwanzig Prozent gewichtete Zuschlagskriterium "Auftrags- & Risikoanalyse" in die sechs gleichgewichteten Unterkriterien "Stellungnahme zum Projekt", "Problemanalyse", "Installation, Geräteeinsatz, Verkehrskonzept Baustellenverkehr", "Umweltaspekte", "Qualitätssicherungsmassnahmen" und "Bemerkungen zu den Submissionsunterlagen" aufgeteilt (dazu nachfolgend Erwägung 4.2). Das mit zehn Prozent gewichtete Zuschlagskriterium "Bauprogramm/Termine und Installationsplan" wurde in die zehn gleichgewichteten Unterkriterien "Bauablauf", "Bauvorgang", "Meilensteine", "Abhängigkeiten Tiefbau & Fremdfirmen" und "Begründung bei Abweichungen" –