4. Die Beschwerdeführerin beanstandet die Bewertung der Angebote nach verschiedenen Zuschlags- und Unterkriterien. Die Vorinstanz hat das mit zwanzig Prozent gewichtete Zuschlagskriterium "Auftrags- & Risikoanalyse" in die sechs gleichgewichteten Unterkriterien "Stellungnahme zum Projekt", "Problemanalyse", "Installation, Geräteeinsatz, Verkehrskonzept Baustellenverkehr", "Umweltaspekte", "Qualitätssicherungsmassnahmen" und "Bemerkungen zu den Submissionsunterlagen" aufgeteilt (dazu nachfolgend Erwägung 4.2).