Das stimmt überein mit der Kurzbeschreibung der Arbeiten im Angebot der Beschwerdegegnerin: "Abbruch Hochhaus, Asbestsanierung, Innenaus- und Abbrüche im UG (blieb bestehen), Betontrenntechnik, beengte Verhältnisse (Bahnhofstrasse)" (act. 6.1, Register 3, Seite 4, Persönliche Referenz 2). Die Beschwerdegegnerin bestätigt und ergänzt die Art der Arbeiten auch in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2018 mit der Umschreibung: "sämtliche Abbrucharbeiten sowie Erschliessungen, Unterfangungen, Stützmauerarbeiten und Kanalisationserschliessungen".