Die Beschwerdeführerin hält dem in ihrer Stellungnahme vom 5. August 2019 entgegen, aus der Ausschreibung ergebe sich, dass der Bauunternehmer hohe Eignungskriterien zu erfüllen habe. Wenn die Vorinstanz nun schreibe, es handle sich um etwas "technisch nicht Anspruchsvolles", sei das ein offensichtlicher Widerspruch. Abwasserprobleme seien in aller Regel technisch anspruchsvoll. Es gehe um eine logistische Herausforderung bei der Zufahrt (Gefahr in der Nähe der SBB Schienen), Unterführung, Gefahr beim Rad- und Fussweg, Arbeiten während laufendem Betrieb, Nähe Walensee, angrenzender Bach.