Die Beschwerdegegnerin hat am 26. August 2019 Stellung genommen und führt an, beim ausgeschriebenen Objekt handle es sich hauptsächlich um Abbrucharbeiten mit Bohren und Trennen sowie um Sicherungs-, Unterfangungs-, Kanalisations- und kleinere Stahlbetonarbeiten mit Belags- und Tiefbauarbeiten. Solche Arbeiten gehörten zum Aufgabengebiet von Roman Marty, der seit 17. Januar 2015 bei der Beschwerdegegnerin als Bauführer und Abteilungsleiter Tiefbau angestellt sei. Bei seiner früheren 25-jährigen Tätigkeit in einer Tiefbau- und Abbruchunternehmung, die er während 18 Jahren selbständig geführt habe, habe er die nötigen Erfahrungen bei verschiedenen komplexen Objekten sammeln können.