3.2.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, Roman Marty sei ihres Wissens noch nicht seit fünf Jahren bei der Beschwerdegegnerin tätig. Zuvor habe er ein eigenes Unternehmen, die "Marty Abbruch AG", geführt und sei hauptsächlich als Subunternehmer im Bereich Abbruch für andere Bauunternehmungen tätig gewesen. Es fehle ihm an Erfahrung im Ortbetonbau. Nach ihrem Wissen verfüge er entgegen der Bezeichnung als "dipl. Bauführer" auf der Website der Beschwerdegegnerin nicht über ein solches Diplom. Bei der Beschwerdegegnerin sei er – ihres Wissens – primär zuständig für die eigene Deponie, für Aushube, Spezialtiefbau, Leitungsbauten und Rückbauten.