3. Gemäss Ausschreibungsunterlagen war von den Anbieterinnen nachzuweisen, dass der eingesetzte Bauführer mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (in gleichwertiger Anstellung) vorweisen kann und zwei vergleichbare Objekte (Art des Bauwerks und Bausumme von mindestens CHF 500'000) mit abgeschlossener Schlussabnahme nach 1. Juni 2014 als Bauführer oder Projektleiter ausgeführt hat. Die Beschwerdegegnerin hat Roman Marty (geb. 1972) als Bauführer bezeichnet und angegeben, er verfüge über 25 Jahre (seit 1994) Berufserfahrung "in der jetzigen Position". Sie hat unter anderem als ihm zuzurechnendes Referenzobjekt den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern in Wetzikon angegeben (act.