Abwasserverband Walensee, www.lexfind.ch). Der Verband bezweckt die Sammlung und Reinigung des im Einzugsgebiet des Verbandes anfallenden Abwassers (vgl. Art. 1 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung; Art. 3 Satz 1 der Zweckverbandsvereinbarung). Er erfüllt damit eine den Gemeinden übertragene öffentlich-rechtliche Aufgabe (vgl. Art. 10 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer; Gewässerschutzgesetz, SR 814.20, GSchG; Art. 7 des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung, sGS 752.2, GSchVG). Die ausgeschriebenen Arbeiten stehen zudem offenkundig nicht im Zusammenhang mit kommerziellen oder industriellen Tätigkeiten.