1. Anfechtungsobjekt ist eine Zuschlagsverfügung des Abwasserverbandes Walensee mit einer Vergabesumme ohne Mehrwertsteuer von rund CHF 900'000. Dass für die Realisierung des Bauprojektes noch weitere Bauaufträge vergeben werden und der Schwellenwert im Staatsvertragsbereich von 8 beziehungsweise 8,7 Millionen Franken (vgl. Anhang 1 zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen; sGS 841.32, IVöB) erreicht oder überschritten würde, wird nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich.