Als Zuschlagskriterien wurden "Preis" (70 Prozent), "Auftragsund Risikoanalyse" (20 Prozent) sowie "Bauprogramm/Termine und Installationsplan" (10 Prozent) bekanntgegeben. Zu den Kriterien "Auftrags- und Risikoanalyse" und "Bauproramm/Termine und Installationsplan" wurden zudem inhaltliche Vorgaben gemacht (vgl. Ziff. 5.2 und 5.3 der objektgebundenen © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Bestimmungen; act. 9/5, Seiten 12 und 13), die als je gleichrangige Unterkriterien auch zur Bewertung der Angebote herangezogen wurden (act. 2, Beilage 5).