5.2. Der Beschwerdeführer führt aus, dass K.__ und die nähere Umgebung voll und ganz zu seinem Lebensmittelpunkt geworden seien. Er habe sich hier einen neuen Freundes- und Bekanntenkreis geschaffen. Mit ehemaligen Freunden oder Kollegen in Deutschland habe er jeglichen Kontakt abgebrochen. Er pflege noch regelmässig Kontakt zu seinem Adoptivvater M.__ (wohnhaft in R.__/DE). Zu seinen leiblichen Eltern bestehe keine Verbindung mehr. Die Mutter lebe mit seiner Schwester in Kanada, der Vater in Österreich (act 1, S. 4). Er arbeite über die W.__ Personal GmbH bei der D.__ AG als Mechaniker. Zudem habe er eine Fort- und Weiterbildung zum Dipl. Techniker