Auch wenn die Rückfallgefahr für schwere Delikte gering sein sollte, muss ausländerrechtlich eine solche nicht hingenommen werden. Folglich kann angesichts der vorgenommenen Gesamtwürdigung eine gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angenommen werden. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 12/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte