Der Geschädigte erlitt durch die Tat eine Platzwunde an der Lippe und Prellungen im Gesicht. Er zog um, weil er sich nicht länger in der Tatortwohnung aufhalten wollte. Inzwischen hat er das Tatgeschehen aber gut verkraftet. Die Täter vermuteten eine kriminelle Vorgeschichte des Opfers und waren deshalb davon ausgegangen, dass dieser die Tat nicht zur Anzeige bringen würde. Dies tat das Opfer dann tatsächlich nicht. Die Behörden wurden erst durch einen Hinweis auf die Videos vom Überfall auf die Tat aufmerksam. In der Hauptverhandlung entschuldigte sich der Beschwerdeführer beim Geschädigten und zahlte ihm eine Entschädigung von EUR 500.