Die Vorinstanz verwies mit Vernehmlassung vom 19. August 2019 auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Während des Beschwerdeverfahrens änderte der Beschwerdeführer im August 2018 erneut seine Wohnadresse in K.__. Im September 2019 trat er eine Stelle als Leiharbeiter bei der D.__ AG an. Die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers reichte am 18. September 2019 Ergänzungen ein. Auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und die Ausführungen des Beschwerdeführers zur Begründung seiner Anträge sowie die Akten wird, soweit wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: