C. X.__ (Beschwerdeführer) erhob gegen den am 14. Mai 2019 zugestellten Rekursentscheid des Sicherheits- und Justizdepartements (Vorinstanz) mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 28. Mai 2019 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit den Begehren, der angefochtene Entscheid sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und vom Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA abzusehen.