2) Strafbefehl des Untersuchungsamtes St. Gallen vom 25. November 2016: Verurteilung wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand, Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je CHF 30 bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von CHF 900 (Tatbegehung 18./20. August 2016, Vorakten S. 30 ff.);