1) Urteil des Amtsgerichtes Y.__ vom 19. April 2013: Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Anbau derselben und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren (Taten bis 30. Dezember 2012, Vorakten S. 61);