Schweiz zurückkehrte, ist nicht aktenkundig. Am 1. April 2017 meldete er sich wieder in K.__ an. Er schloss mit der Q.__ Personal AG am 18. April 2017 einen Rahmenarbeitsvertrag und stand bei der B.__ AG im Einsatz. Sein Einzelunternehmen "Z.__" wurde am 7. Juni 2017 von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen war (vgl. Internet-Auszug aus dem Handelsregister des Kantons St. Gallen). Am 1. August 2017 wurde X.__ direkt von der C.__ AG angestellt. Das Verhalten von X.__ hat in strafrechtlicher Hinsicht zu Klagen Anlass gegeben. Er wurde wie folgt verurteilt: