Am 30. August 2016 wurde X.__ aufgrund einer Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) an die deutschen Behörden ausgeliefert. Gemäss Entlassungsschein der Justizvollzugsanstalt Y.__ war X.__ vom 30. August 2016 bis 17. Februar 2017 in Untersuchungshaft. Wann er nach seiner Haftentlassung in die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte