vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Gabriele Sturm, Signalstrasse 17, Postfach 529, 9401 Rorschach, gegen Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, Gegenstand Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA Das Verwaltungsgericht stellt fest: A. X.__, geb. 1978, Staatsangehöriger von Deutschland, reiste am 29. Oktober 2015 in die Schweiz ein und erhielt am 3. November 2015 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA zur unselbständigen Erwerbstätigkeit als Werkzeugmechaniker bei der Firma A.__ AG. Die Aufenthaltsbewilligung ist bis 28. Oktober 2020 gültig.