6. Unverändert 7. X.__ wird verpflichtet, den SDS per 15. eines jeden Monates, erstmalig per 15. des Monats nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils, mindestens drei Bewerbungen für eine den Richtwerten entsprechende Wohnung (max. CHF 1'000 inklusive Nebenkosten) einzureichen. 8. Unverändert 5. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 14/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte