2. Das gemäss Verfügung vom 8. Mai 2018 erstellte Sozialhilfebudget wird dahingehend abgeändert, dass die Wohnkosten von CHF 1'175 bis längstens sechs Monate nach Rechtskraft dieses Urteils übernommen werden. 3. Spätestens sechs Monate nach Rechtskraft dieses Urteils gilt das mit Verfügung vom 8. Mai 2018 erstellte Budget unter Berücksichtigung von Miet-/Wohnkosten von maximal CHF 1'000. 4. X.__ wird verpflichtet, bis spätestens sechs Monate nach Rechtskraft dieses Urteils in eine den Mietzinsrichtwert entsprechende Wohnung zu einem Mietzins von maximal CHF 1'000 (inkl. Nebenkosten) zu ziehen. 5. X.__ wird verpflichtet, seine derzeitige Wohnung innert dieser Frist zu kündigen.