3.5. Im Einspracheentscheid vom 17. Juli 2018 wurde der Beschwerdegegner einerseits informiert, dass nicht mehr die tatsächlichen Wohnkosten, sondern die Wohnkosten gemäss den Mietzinsrichtlinien für einen Einpersonenhaushalt übernommen werden, und andererseits, dass er verpflichtet wird, seine derzeitige Wohnung zu kündigen, jeden Monat mindestens drei Bewerbungen für eine dem Richtwert entsprechende Wohnung einzureichen und in eine andere Wohnung entsprechend den Mietzinsrichtlinien für einen Einpersonenhaushalt zu ziehen.