1999, S. 143). Findet die unterstützte Person während der gesetzten Frist keine günstigere Wohnung, kann aber mittels Belegen nachweisen, dass sie sich erfolglos bemüht hat, so ist die Reduktion der Wohnkosten nicht zulässig (Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB.2017.00717 vom 27. Februar 2018 E. 2.4, VB.2017.00291 vom 6. September 2017 E. 2.4).